Die Zertifikatspflicht ist eine Einschränkung für diejenigen Menschen, die weder geimpft noch genesen sind und auch keinen Corona-Test ablegen möchten. Für alle anderen dagegen bringt sie ein Stück Unbeschwertheit zurück.
Seit Montag vergangener Woche gilt unter anderem im Innern von Restaurants eine Zertifikatspflicht. Soll heissen: Wer in seinem Lieblingslokal speisen möchte, muss ab sofort entweder einen Nachweis für eine vollständige Impfung beziehungsweise für eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Andernfalls darf man nicht im Restaurant essen, die Mitnahme der Speise ist aber erlaubt. Die Massnahme ist vorerst bis 24. Januar befristet.
Und sie kommt für Menschen ohne Impf-, Genesungs- oder Testnachweis zu einem äusserst ungünstigen Zeitpunkt. Mit dem kalendarischen Ende des Sommers nämlich dürfte es schon bald nicht mehr so verlockend sein, im Garten oder auf der Terrasse eines Restaurants Platz zu nehmen und damit die Zertifikatspflicht im Innern zu umgehen. Für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind und sich auch nicht testen lassen möchten, ist die neue Massnahme also ein Einschnitt. Für alle anderen hingegen hält sich der zusätzliche Mehraufwand im Rahmen: Man lässt das Zertifikat im Lokal kontrollieren und weist sich aus – fertig.
Und hat man diesen Schritt gemacht, ist es schon fast wieder wie früher. Denn der Restaurantbesuch fühlt sich so unbeschwert wie vor Corona an. Und mit ihm das gemeinsame Essen mit Bekannten. Oder der Apéro nach der Arbeit, um den Tag ausklingen zu lassen. Auch der lustige Kaffeetratsch oder die fröhliche Jassrunde. Also wozu noch warten? Am besten reserviert man sich gleich seinen Tisch in einem seiner Lieblingslokale im Limmattal.